Tieren helfen über das eigene Leben hinaus


Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus etwas Gutes tun.


Tiere haben schon immer eine große Rolle in Ihrem Leben gespielt? Sie sind ein großer Tierfreund und möchten die Welt im Wissen verlassen, dass Sie Ihren Beitrag geleistet haben, sie für Katzen in Not zu einem besseren Ort zu machen?

Mit der Berücksichtigung von Stubentiger-in-Not in Ihrem Testament haben Sie dazu eine Möglichkeit.

Treffen Sie mit einem Testament Vorsorge für all das, was Ihnen am Herzen liegt. Es gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und bietet die Möglichkeit, alles so zu regeln, wie Sie es sich vorstellen.  Legen Sie auch fest, was mit Ihrem Tier geschehen soll (siehe „Was wird aus meinem Tier…“). Wir empfehlen auch immer einen kleinen Merkzettel mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Katze anzulegen.


Wenn Sie unsere Tierschutzarbeit aus Ihrem Nachlass begünstigen möchten, kommt der Betrag zu 100% bei den Tieren an, da wir als gemeinnütziger Verein von Erbschafts– oder Schenkungssteuer befreit sind.


Ohne Erben und Testament geht alles an den Staat. 

Im Ratgeber des deutschen Tierschutzbundes Tierschutz hat Zukunft –Mit Ihrem Testament ist zusammengestellt, was grundsätzlich zu beachten ist, wie man ein Testament abfasst, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte.

Wichtig ist auch, dass Sie den Namen des Erben oder des Vermächtnisnehmers korrekt einsetzen. Die Angabe “Stubentiger Kaiserslautern” wäre beispielsweise nicht gültig. Der korrekte Name ist:

              Stubentiger-in-Not e.V.
             
Jörg-Jäger-Dell 3

                       67705 Trippstadt

Sollten Sie sich mit diesem Gedanken tragen, Stubentiger-in-Not e.V. in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen, empfehlen wir immer auch eine rechtliche Beratung.


Leben nach dem Tod zu schenken, ist ein wunderschöner Gedanke. Wenn Sie diesen Gedanken leben möchten, danken wir im Namen der Tiere besonders dafür, wenn anlässlich solch trauriger Ereignisse an die hilfsbedürftigen Stubentiger gedacht wird. 

  • Was wird aus meinem Tier... ?

    Tiere haben in Deutschland kein Erbrecht. 


    Die Versorgung Ihres eigenen Haustiers kann jedoch über eine Vereinbarung im Testament gesichert werden. Sie können z.B.  verfügen, dass der Tierschutzverein Stubentiger-in-Not nach dem Ableben das Tier oder die Tiere übernimmt.  


    So brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihre Katze herumgereicht oder schlecht versorgt wird. 


    Bei uns findet Ihre Katze vielleicht Freunde, die dem Tier die Zeit der Trauer ein wenig erleichtern. Ihr Stubentiger bekommt die Zeit die es braucht und bleibt bei uns, bis wir ein neues liebevolles Zuhause für Ihren Stubentiger gefunden haben.

     

    Sollte es Ihr Wunsch sein, dass unser Verein Ihr Tier in seine Obhut nimmt, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an. Wir werden  gemeinsam eine Lösung finden, die Ihnen und Ihrem Tier optimal entspricht 


                 Wir kümmern uns um die bestmögliche Versorgung Ihres Lieblings. 


  • Merkzettel

    Wir empfehlen immer einen kleinen Merkzettel mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Katze anzulegen. Notieren Sie, wo Sie das Futter aufbewahren, Fütterungszeiten, Besonderheiten der Katze, Erkrankungen, Medikamente, Telefon-Nr. unseres Vereins etc. . Bewahren Sie diesen zusammen mit dem Impfpass an einer gut zu findenden Stelle im Haushalt auf. Eine oder mehrere Kopien dieses Merkzettels sollten Sie an Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen geben.


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