Tieren helfen über das eigene Leben hinaus
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus etwas Gutes tun.
Tiere haben schon immer eine große Rolle in Ihrem Leben gespielt? Sie sind ein großer Tierfreund und möchten die Welt im Wissen verlassen, dass Sie Ihren Beitrag geleistet haben, sie für Katzen in Not zu einem besseren Ort zu machen?
Mit der
Berücksichtigung von Stubentiger-in-Not in Ihrem Testament haben Sie dazu eine Möglichkeit.
Treffen Sie mit einem Testament Vorsorge für all das, was Ihnen am Herzen liegt. Es gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und bietet die Möglichkeit, alles so zu regeln, wie Sie es sich vorstellen. Legen Sie auch fest, was mit Ihrem Tier geschehen soll (siehe „Was wird aus meinem Tier…“). Wir empfehlen auch immer einen kleinen Merkzettel mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Katze anzulegen.
Wenn Sie unsere Tierschutzarbeit aus Ihrem Nachlass begünstigen möchten, kommt der Betrag zu 100% bei den Tieren an, da wir als gemeinnütziger Verein von Erbschafts– oder Schenkungssteuer befreit sind.
Ohne Erben und Testament geht alles an den Staat.
Im Ratgeber des deutschen Tierschutzbundes „Tierschutz hat Zukunft –Mit Ihrem Testament“ ist zusammengestellt, was grundsätzlich zu beachten ist, wie man ein Testament abfasst, welche Inhalte es haben kann und wo es aufbewahrt werden sollte.
Wichtig ist auch, dass Sie den Namen des Erben oder des Vermächtnisnehmers korrekt einsetzen. Die Angabe “Stubentiger Kaiserslautern” wäre beispielsweise nicht gültig. Der korrekte Name ist:
Stubentiger-in-Not e.V.
Jörg-Jäger-Dell 3
67705 Trippstadt
Sollten Sie sich mit diesem Gedanken tragen, Stubentiger-in-Not e.V. in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen, empfehlen wir immer auch eine rechtliche Beratung.
Leben nach dem Tod zu schenken, ist ein wunderschöner Gedanke. Wenn Sie diesen Gedanken leben möchten, danken wir im Namen der Tiere besonders dafür, wenn anlässlich solch trauriger Ereignisse an die hilfsbedürftigen Stubentiger gedacht wird.